Sport Leben und erleben!

Reha-Sport

Gesundheitssportorientierte Gesichtspunkte erhalten beim regelmäßigen Sporttreiben einen immer höheren Stellenwert. Grundsätzlich wird dir Rehabilitationssport von deinem Arzt verordnet. Du kannst aber auch ohne Verordnung an den Angeboten teilnehmen.

Der TSV Otterndorf als lizenzierter Partner des Behinderten Sportverbandes Niedersachsen bietet neben dem Breiten- und Leistungssport nun auch Rehabilitationssport in Übungsgruppen an. Rehabilitationssport ist in erster Linie Sport und kommt für Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohten Menschen in Betracht, um sie möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.

Rehabilitationssportarten sind Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, soweit es sich um Übungen handelt mit denen das Ziel des Rehabilitationssports erreicht werden kann.

In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports im Regelfall 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Bei den 50 Übungseinheiten handelt es sich um einen Richtwert, der entsprechend variieren kann und von deinem Arzt festgelegt wird. Die Verordnungsdauer wird abhängig von den verordneten Übungseinheiten angepasst, um die Zielsetzung des Rehabilitationssports zu erreichen.
Dein behandelnder Arzt/behandelnde Ärztin kann deinen Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport feststellen und füllt dir anschließend das Formular 56 aus welches du von deiner Krankenkasse genehmigen lassen musst, in der die Kostenübernahme von Rehabilitationssport durch die Krankenkasse geregelt ist.

Wassergymnastik

Im Kreise Gleichgesinnter ist die Wassergymnastik insbesondere die Rehabilitation nach Unfällen und Krankheit zu fördern. Ziel ist die Verbesserung von Mobilität, Kraft, Ausdauer, Koordination und Flexibilität durch Muskelaufbau, Schmerzlinderung und Verbesserung der Beweglichkeit und Belastbarkeit im Alltag. Schonend und spielerisch stärken die Kraft- und Konditionsübungen die Gelenke, Sehnen und den Rücken durch den Auftrieb des Wassers, der hohe Widerstand des Wassers kräftig dabei die Muskulatur intensiver als außerhalb des Wassers.

Trockengymnastik

Mit Spaß an gemeinsamen sportlichen Aktivitäten werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von qualifizierten Therapeuten individuelle Maßnahmen für krankheits- und behindertengerechtes Verhalten durch Gymnastik und Bewegungsspiele vermittelt, insbesondere bei nachfolgenden Einschränkungen: Gelenkschäden, Wirbelsäulen- oder Haltungsschäden, Endoprothesen.

Reha-Sport für Erkrankungen des Inneren Systems

Zusätzlich bieten wir Reha-Sport für Personen an, die Erkrankungen der Lunge, des Herzens und des Stoffwechsels (Diabetes, Adipositas, etc.) aufweisen. Die Gruppen werden in die jeweiligen Beschwerdebilder unterteilt. Das Ziel des Trainings ist die Verbesserung der Lebensqualität unserer Teilnehmer:innen. Gezielte Bewegungsmuster und Übungsfolgen unterstützen somit die Bekämpfung der Symptomatiken.

Es besteht keine Verpflichtung dem TSV Otterndorf beizutreten um am Reha-Sport teilzunehmen!

Wir sehen uns!

Ansprechpartner

TSV Otterndorf von 1862 e.V.
Andrea Strunck
Tel. 0176 48726751 - Bitte auf die Mailbox sprechen - es erfolgt ein Rückruf! Oder nutze die Möglichkeit von WhatsApp und/oder SMS.

Andrea Strunck - Herz-/Atemwegserkrankung/Stoffwechselerkrankungen/Orthopädie
gesundheitssport@TSV-Otterndorf.de

Trainingszeiten

Wassergymnastik

In der Sole-Therme mit Andrea Beutler, Gisela Dittmer-Flägel und Angelika Postmus

Montag: 18:00 - 20:35 Uhr
18:00 - 18:45 Uhr | Kursbecken
19:00 - 19:45 Uhr | Spaßbecken
19:50 - 20:35 Uhr | Spaßbecken

Dienstag: 08:00 - 09:45 Uhr
08:00 - 8:45 Uhr | Kursbecken
09:00 -9 :45 Uhr | Kursbecken

Mittwoch: 19:15 - 21:00 Uhr
19:15 - 20:00 Uhr | Nichtschwimmerbecken
20:15 - 21:00 Uhr | Kursbecken

Donnerstag: 09:00 - 09:45 Uhr

Trockengymnastik

Montag
10.00 - 11.00 Uhr | Trockengymnastik in der Stadthalle - Andrea Strunck
11.00 - 12.00 Uhr | Lungensport in der Stadthalle - Andrea Strunck
14.00 - 15.00 Uhr | Reha-Sport in der Grundschulhalle - Andrea Strunck

Dienstag:
14:30 - 15:30 Uhr in der BiBo-Halle - Magdalene Kemme
15:45 - 16:45 Uhr in der BiBo-Halle - Magdalene Kemme
18:30 - 19:30 Uhr in der BiBo-Halle - Pia Roloff

Mittwoch:
15:30 bis 16:30 Uhr in der Grundschulhalle - Johanna Leopoldt

Donnerstag:
15:00 bis 16:00 Uhr in der BiBo-Halle - Magdalene Kemme
16:15 bis 17:15 Uhr in der BiBo-Halle - Susanne Osterstock
19:00 bis 20:00 Uhr in der Grundschulhalle - Angelika Postmus

Teilnahme mit ärztlicher Verordnung

Die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit übernehmen Reha-Sport oder Funktionstraining als ergänzende Leistung zur Rehabilitation unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ärztliche Verordnung bzw. Antragstellung durch den Arzt
    Bei der Krankenkasse ist z.B. die "Verordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Muster 56)  von einem Arzt auszufüllen, der das Leiden und dessen Folgen behandelt. Sie soll enthalten:
    • Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, so weit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
    • Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport/Funktionstraining erforderlich ist
    • Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
    • Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart

  • Durchführung in Gruppen
  • Durchführung unter ärztlicher Betreuung
  • Antragstellung mit dem Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining".

Hinweis:
Die Anerkennung ist zeitlich befristet und verfällt, wenn die Therapie nicht zeitnah begonnen wird.
Aus diesem Grunde wird empfohlen, vor Antragstellung beim Kostenträger den Beginn und die Trainingszeit beim Ansprechpartner des TSV Otterndorf zu erfragen.

Abteilungsbeitrag

Hinweis: Nach Ablauf der Verordnung ist die Teilnahme für Mitglieder des TSV Otterndorf für folgende Beiträge möglich:

Wassergymnastik - 45 Minuten
1/2 jährlich 65 € - Abbuchung: 01.04., 01.10.
1/1 jährlich 120 € - Abbuchung 01.04., 01.10.

Trockengymnastik - 60 Minuten
1/2 jährlich 38,50 € - Abbuchung: 01.04., 01.10.
1/1 jährlich 72 € - Abbuchung:01.04., 01.10.

Ärztliche Verordnung bzw. Antragstellung durch den Arzt ... siehe Voraussetzungen zur Erstattung der Kursgebühr!

Die Kursgebühren werden per Lastschriftverfahren zum 01.04. und 01.10. eingezogen - bei jährlicher Abbuchung je nach Eintrittsdatum.