REHA-Sport

Gesundheitssportorientierte Gesichtspunkte erhalten beim regelmäßigen Sporttreiben einen immer höheren Stellenwert. Grundsätzlich wird Ihnen Rehabilitationssport von Ihrem Arzt verordnet. Sie können aber auch ohne Verordnung an den Angeboten teilnehmen.
Der TSV Otterndorf als lizenzierter Partner des Behinderten Sportverbandes Niedersachsen bietet neben dem Breiten- und Leistungssport nun auch Rehabilitationssport in Übungsgruppen an.
Rehabilitationssport ist in erster Linie Sport und kommt für Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohten Menschen in Betracht, um sie möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.
Rehabilitationssportarten sind Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, soweit es sich um Übungen handelt mit denen das Ziel des Rehabilitationssports erreicht werden kann.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports im Regelfall 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Bei den 50 Übungseinheiten handelt es sich um einen Richtwert, der entsprechend variieren kann und von Ihrem Arzt festgelegt wird. Die Verordnungsdauer wird abhängig von den verordneten Übungseinheiten angepasst, um die Zielsetzung des Rehabilitationssports zu erreichen.
Ihr behandelnder Arzt/behandelnde Ärztin kann Ihren Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport feststellen und füllt Ihnen anschließend das Formular 56 aus welches Sie von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen müssen, in der die Kostenübernahme von Rehabilitationssport durch die Krankenkasse geregelt ist.
Wassergymnastik
Im Kreise Gleichgesinnter ist die Wassergymnastik insbesondere die Rehabilitation nach Unfällen und Krankheit zu fördern. Ziel ist die Verbesserung von Mobilität, Kraft, Ausdauer, Koordination und Flexibilität durch Muskelaufbau, Schmerzlinderung und Verbesserung der Beweglichkeit und Belastbarkeit im Alltag. Schonend und spielerisch stärken die Kraft- und Konditionsübungen die Gelenke, Sehnen und den Rücken durch den Auftrieb des Wassers, der hohe Widerstand des Wassers kräftig dabei die Muskulatur intensiver als außerhalb des Wassers.
Trockengymnastik
Mit Spaß an gemeinsamen sportlichen Aktivitäten werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von qualifizierten Therapeuten individuelle Maßnahmen für krankheits- und behindertengerechtes Verhalten durch Gymnastik und Bewegungsspiele vermittelt, insbesondere bei nachfolgenden Einschränkungen: Gelenkschäden, Wirbelsäulen- oder Haltungsschäden, Endoprothesen.
Es besteht keine Verpflichtung dem TSV Otterndorf beizutreten um am REHA-Sport teilzunehmen!
Wir sehen uns!
TSV Otterndorf von 1862 e.V.
Cornelia Andres
Tel. 0159 06468917 - Bitte auf Anrufbeantworter sprechen - es erfolgt Rückruf!
Geschaeftsstelle@TSVOtterndorf.de
Wassergymnastik
Andrea Beutler
Angelika Postmus
Franzi Schmitz
Trockengymnastik
Johanna Leopoldt
Magdalene Kemme
Angelika Postmus
Montag
18:00 bis 20:35 Uhr
Donnerstag
9:00 bis 9:45 Uhr
in der Sole-Therme - Andrea Beutler, Angelika Postmus & Franzi Schmitz
Dienstag
16:00 - 18:30 in der kl. Sporthalle am Schulzentrum - Magdalene Kemme
Mittwoch
15:30 - 16:30 in der Grundschulhalle - Johanna Leopoldt
Donnerstag
16:00 - 17:30 in der Bibliothekshalle - Magdalene Kemme
19:00 - 20:00 in der Grundschulhalle - Angelika Postmus, Tel. 04751-2701
Die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit übernehmen Reha-Sport oder Funktionstraining als ergänzende Leistung zur Rehabilitation unter folgenden Voraussetzungen:
- Ärztliche Verordnung bzw. Antragstellung durch den Arzt
Bei der Krankenkasse ist z.B. die "Verordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Muster 56) von einem Arzt auszufüllen, der das Leiden und dessen Folgen behandelt. Sie soll enthalten:- Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, so weit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
- Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport/Funktionstraining erforderlich ist
- Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
- Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart
- Durchführung in Gruppen
- Durchführung unter ärztlicher Betreuung
- Antragstellung mit dem Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining".
Hinweis:
Die Anerkennung ist zeitlich befristet und verfällt, wenn die Therapie nicht zeitnah begonnen wird.
Aus diesem Grunde wird empfohlen, vor Antragstellung beim Kostenträger den Beginn und die Trainingszeit beim Ansprechpartner des TSV Otterndorf zu erfragen.
Hinweis: Nach Ablauf der Verordnung ist die Teilnahme für Mitglieder des TSV Otterndorf für folgende Beiträge möglich:
Wassergymnastik - 45 Minuten
1/2 jährlich 55 € - 01.04., 01.10.
1/1 jährlich 100 € - 01.04., 01.10.
Trockengymnastik - 60 Minuten
1/2 jährlich 27,50 € - 01.04., 01.10.
1/1 jährlich 50 € - 01.04., 01.10.
Ärztliche Verordnung bzw. Antragstellung durch den Arzt ... siehe Voraussetzungen zur Erstattung der Kursgebühr!
Die Kursgebühren werden per Lastschriftverfahren zum 01.01., 01.04., 01.07., 01.10. eingezogen. Anmeldeformular
TSV Otterndorf e.V.
Weser-Elbe Sparkasse
IBAN: DE92292500000193205980
BIC: BRLADE21BRS
Gläubiger-ID: DE18HV100000374356